Springe direkt zu Inhalt

Spätantike Rechtssysteme im Wandel: Rezeption, Transformation und Rekontextualisierung von Rechtsbegriffen

22.05.2015

Workshop des Teilprojekts C03 „Interaktion und Wandel orientalischer Rechtssysteme. Transfer normativen Wissens am Beispiel des zoroastrischen und islamischen Rechts (7.–11. Jh.)“ (Leitung: Prof. Maria Macuch)

    

Rechtssysteme – und dazu gehören auch diejenigen der Spätantike wie das römisch-byzantinische, zoroastrische, islamische, jüdische oder kanonische Recht – sind jeweils durch hochentwickelte Fachsprachen charakterisiert, die zur Umschreibung zumeist komplexer Sachverhalte über eine Vielzahl spezifischer Rechtstermini verfügen. Während Rechtsbegriffe, zumal in den traditionsbezogenen Systemen der Spätantike, einerseits eine stabilisierende Funktion haben und den Juristen bei der Kategorisierung und Bewertung von Sachverhalten dienen, zeigen sie andererseits in ihrer historischen Entwicklung immer wieder inhaltliche Veränderungen. Neben solchen endogenen Faktoren des Bedeutungswandels sind aber auch exogene Ursachen wie die Übernahme eines Terminus aus einem fremden Rechtssystem und seine Rekontextualisierung vorstellbar. In beiden Fällen kommt es zu bewussten oder unbewussten Bedeutungsverschiebungen, die sich je nach Gewicht des Begriffes auf andere Begriffe oder Elemente des Systems auswirken können. Eben dieser, durch Veränderungen der Rechtsbegriffe bedingte Wandel spätantiker Rechtssysteme bildet den Gegenstand der Veranstaltung. Ziel des Workshops ist es daher, exemplarisch die Fortentwicklung einzelner Rechtsbegriffe innerhalb wie auch im Wechselspiel der Rechtssysteme näher zu beschreiben und zu analysieren. Für die Arbeit des TP C03 ist dabei die Untersuchung von Formen, Faktoren und Mechanismen bei der Entlehnung von Rechtstermini aus anderen Rechtssystemen und ihrer Einbettung in neue hermeneutische Systeme, des Einflusses der Rechtspraxis auf den Bedeutungswandel von Rechtstermini und der Funktion von Rechtstermini als Indikatoren für einen transferbedingten Wandel von Rechtsnormen besonders wichtig. Ebenso spielen die Frage nach der Interaktion von rechtlichen, theologischen und philosophischen Begriffen sowie rechtsvergleichende Betrachtungen von Rechtstermini eine bedeutende Rolle.

   

Kontakt und Anmeldung: Dr. Iris Colditz, icolditz[at]campus.fu-berlin.de.

Zeit & Ort

22.05.2015

SFB-Villa, Sitzungsraum, Schwendenerstraße 8, 14195 Berlin-Dahlem