Springe direkt zu Inhalt

Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis

Internationaler Workshop des SFB-Teilprojekts A01 „Episteme als Konfigurationsprozess“ (Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum & PD Dr. Ingo Schrakamp), 28.–29.09.2023

19.10.2023

"Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis"

"Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis"

Bericht zum Internationalen Workshop „Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis“, 28.–29. September 2023 des SFB-Teilprojekts A01 „Episteme als Konfigurationsprozess“ (Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum & PD Dr. Ingo Schrakamp)

Am 28. und 29. September 2023 kamen 16 internationale Fachkolleg*innen im Rahmen des von Eva Cancik-Kirschbaum und Ingo Schrakamp ausgerichteten Workshops „Keilschriftrecht zwischen Theorie und Praxis“ in der Villa des Sonderforschungsbereichs „Episteme in Bewegung“ zusammen.
Die ältesten keilschriftlichen Textzeugnisse aus dem Bereich des Rechts setzen bereits im frühen 3. Jt. v. Chr. ein und stellen bis zum Versiegen der keilschriftlichen Überlieferung im 1. oder 2. Jh. n. Chr. nicht nur einen der längsten dokumentierten Überlieferungsbereiche dar, sondern auch eine ganz spezifische Domäne epistemischen Wissens. Für den Workshop war die Frage leitend, wie sich Rechtssammlungen, unter denen der Codex Hammurapi die bekannteste darstellt, als schriftlich gefasste Bestände theoretischen Rechtswissens in Bezug zu den Rechtsurkunden als Zeugnisse der Rechtspraxis verhalten, und welche Rolle Texten im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis wie Modellverträgen, königlichen Verfügungen, Modellverträge u.a.m. zukommt.
Dreizehn auf diese Leitfragen zugeschnittene Vorträge und drei Diskussionspanels, die die gesamte Bandbreite des Keilschriftrechts vom 3.–1. Jt. v. Chr. abbildeten, sorgten für einen regen und produktiven Austausch, der neue Forschungsperspektiven eröffnete. Es ist geplant, die Beiträge zeitnah in einem von den Veranstalter·innen herausgebenden Band in der bei Harrassowitz erscheinenden Episteme-Schriftenreihe zu veröffentlichen. Der Band verspricht nicht nur im Hinblick auf das Keilschriftrecht, sondern auch auf die keilschriftlichen Wissenskulturen einen bedeutenden Forschungsbeitrag zu liefern.