Urheberrecht in der geisteswissenschaftlichen Forschung
Workshop mit Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer auf Einladung des SFB-Teilprojekts Informationsinfrastruktur, 13.12.2017
30.01.2018
Bericht von Sybille Söring
Das Urheberrecht an Texten ebenso wie an Bildern gewinnt in der geisteswissenschaftlichen Forschung insbesondere im Zuge der Digitalen Transformation neue Relevanz. Dies gilt auch für die in unserem SFB angesiedelten Forschungsvorhaben: Quellen, Publikationen und Forschungsdaten müssen im Kontext der Nutzung, vor allem aber im Rahmen einer Publikation – online oder Print – referenziert und lizenziert werden. Im digitalen Raum gilt es wiederum, besondere Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten. Welche Quellen aber sind überhaupt urheberrechtlich geschützt? Wem stehen welche Rechte zu? Welche Verwertungsrechte gibt es und wie kann ich diese erwerben? Unter welchen Voraussetzungen dürfen fremde Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt, etwa zitiert oder online gestellt werden? Und was sind freie Inhalte bzw. was ist Open Content?
Das Teilprojekt Informationsinfrastruktur des SFB lud am 13.12.2017 zum Workshop Urheberrecht in der geisteswissenschaftlichen Forschung, in dessen Rahmen der auf das Urheberrecht in der digitalen Welt spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer (iRights) Herausforderungen und Lösungsmodelle zu den Themen Rechtliche Grundlagen, Urheber- und Nutzungsrecht vorstellte. Vier Themenschwerpunkte standen im Zentrum: Geschützte Werke und „freie Inhalte“; die nicht-öffentliche Nutzung; urheberrechtliche Schrankenbestimmungen; und schließlich das Auffinden und Nutzen von Open Content.
Für die Teilnehmenden von besonderem Interesse war der Umstand, dass das Urheberrecht automatisch durch Werkschöpfung entsteht, mithin auch keiner Anmeldung oder Urheberrechtskennzeichnung bedarf. Dabei ist der Urheber stets der Schöpfer selbst; das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Relevant auch im Kontext des wissenschaftlichen Publizierens und Forschens ist dabei die Tatsache, dass lediglich Nutzungsrechte erteilt werden können (und müssen). Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist dabei stets ein konkretes Werk als kreative Gestaltung. Nicht schutzfähig hingegen sind die Methode des Schaffens, der Stil, die Manier und die Technik der Darstellung. Nicht geschützt sind z.B. bloße Ideen bzw. Konzepte.
Der Referent machte auf das breite Auslegungsspektrum der Rechtslage aufmerksam, die eine generische Empfehlung erschwert. So ist u.a. für den Laien nur schwer bestimmbar, wie z.B. „Öffentlichkeit“ im Kontext der Nutzung und/oder Lizenzierung zu definieren ist. Von besonderem Interesse im Kontext von Forschung und Lehre ist zudem die bevorstehende Modernisierung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft zum 01.03.2018 (WissUrhG), das übersichtliche und einfach verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter vorsieht. Pauschalvereinbarungen zur Vergütung als ausreichend und angemessen vorsieht. Hochschullehrer können mit dem UrhWissG Auszüge aus Werken unkompliziert und rechtssicher in einen elektronischen Semesterapparat einstellen. Wissenschaftler können künftig große Mengen an Texten mit entsprechender Software analysieren (sog. Text- und Datamining), ohne zuvor jeden einzelnen Autor oder Verlag um Erlaubnis zu bitten. Bibliotheken können Kopien von wissenschaftlichen Artikeln auf Einzelbestellung digital versenden.
Über den Referenten:
Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Publizist und Rechtswissenschaftler. Er ist Gründungsmitglied und Herausgeber von iRights.info sowie Mitgründer des Think Tanks iRights.Lab und Partner der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law. Till Kreutzer ist ad personam Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg sowie Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS). Till Kreutzer war in den Reformen des Urheberrechts in der Digitalen Welt in Deutschland, Österreich und der Europäischen Union in verschiedensten Kontexten als Sachverständiger involviert.
Weitere Informationen
Die Vortragsfolien werden SFB-Mitarbeitenden auf Anfrage zugesandt (ssoering@cedis.fu-berlin.de).
Ein Folge-Workshop im Sommersemester 2018 soll die spezifischen Herausforderungen rechtlicher Rahmenbedingungen von Forschungsdaten im digitalen Raum in den Blick nehmen.